
Aufgrund der Anpassung des Stauanlagengesetzes (StAG) respektive der Stauanlagenverordnung (StAV) werden neu verschiedene Stauanlagen im Kanton Zürich aufgrund des Kriteriums der besonderen Gefährdung bei einem Dammbruch der StAV unterstellt. Basler & Hofmann überprüft verschiedene Stauanlagen hinsichtlich der besonderen Gefährdung, aber auch der Dammstabilität. Basierend auf den Erkenntnissen werden Sanierungsprojekte ausgearbeitet sowie mögliche Massnahmen für eine Nicht-Unterstellung überprüft. Beispielsweise wurde der Sülibachweiher in Bauma um 3 m abgesenkt, um so die Dammstabilität zu garantieren und eine besondere Gefährdung auszuschliessen.
2D-Modellierung Dammbruchwelle, Überprüfung besondere Gefährdung, Berechnungen Dammstabilität, Projektierung und Ausführung der Massnahmen.
Baudirektion Kanton Zürich, Amt für Landschaft und Natur