Erneuerbare Energien
Nachhaltigkeit
06. Mai 2025 – Beitrag

Neues Stromgesetz: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Christoph Fischer, Spezialist für erneuerbare Energien bei Basler & Hofmann, informiert über Chancen des neuen Energiegesetzes.

Das Schweizer Stimmvolk hat 2024 ein neues Stromgesetz gutgeheissen, das einheimische und erneuerbare Energien fördert. Das Gesetz bringt für Unternehmen Chancen mit sich, vor allem bei der Photovoltaik. Firmen können neue wirtschaftliche Potenziale erschliessen, wenn sie es richtig angehen. Basler & Hofmann hat Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen und Gemeinden an einem Kundenanlass darüber informiert.

Seit 2025 ist das neue Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien in Kraft – mit konkreten Folgen für Unternehmen und Gemeinden. Das neue Stromgesetz verfolgt ein ambitioniertes Ziel: Die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien soll bis 2035 auf 35 Terawattstunden (TWh) erhöht werden – ohne Einbezug der Wasserkraft. Heute stammen erst rund 10 TWh aus Erneuerbaren. Der grösste Teil des Zuwachses soll aus der Solarenergie stammen. Das Potenzial von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) ist also gross. Oder wie Christoph Fischer, Projektleiter bei Basler & Hofmann, am Kundenanlass vom 29. April 2025, sagte:

«Photovoltaik wird in der Schweiz bald kein Schattendasein mehr fristen.»
Christoph Fischer, Projektleiter Erneuerbare Energien

Was ändert sich für Unternehmen?

Nach und nach treten die neuen Verordnungen in Kraft, die das Stromgesetz präzisieren. Bereits seit 1. Januar 2025 gelten die neue Energieverordnung (EnV) und die neue Energieförderungsverordnung (EnFV): Neu können PV-Anlagen in den kantonalen Richtplänen der Raumplanung als «nationales Interesse» definiert werden, wenn sie gewisse Anforderungen erfüllen. Und – für Unternehmen und Gemeinden besonders interessant – es gibt neue Fördergelder, beispielsweise für PV-Anlagen auf Parkplätzen und solche mit steilem Neigungswinkel (ab 75°) wie dies bei Fassadenanlagen der Fall ist. 

Neu sind zudem erweiterte lokale Zusammenschlüsse möglich, in denen Nachbarinnen und Nachbarn die Energie von der Solaranlage eines Gebäudes beziehen können. Die neuen Verbünde heissen «virtuelle Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch» (vZEV) und bieten Unternehmen die Chance, ihren selbst produzierten Solarstrom nicht nur im eigenen Gebäude zu nutzen (und z.B. Mietparteien zur Verfügung zu stellen), sondern den Strom auch an Nachbarn in einem grösseren Umkreis zu verkaufen. Das neue Energiegesetz setzt damit einen Anreiz, mehr Energie lokal zu produzieren und auch lokal zu verbrauchen. Damit wird zudem das Übertragungsnetz von einer Überlastung geschont.

Per 1. Juli 2025 wird das Raumplanungsgesetz angepasst. Für genügend angepasste Solaranlagen an Fassaden braucht es dann kein Baubewilligungsverfahren mehr. 

Und am 1. Januar 2026 tritt dann die neue Stromversorgungsverordnung (StromVV) in Kraft. Sie bringt unter anderem Änderungen bei der Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Energien: Zum einen orientiert sich die Vergütung für das Einspeisen von Strom ins nationale Netz neu an den Marktpreisen, und es wird häufiger abgerechnet (quartalsweise und nicht mehr jährlich). Zum andern gilt für kleine bis mittlere Photovoltaik-Anlagen (bis 150 Kilowatt) neu eine einheitliche Minimalvergütung, die zum Schutz vor sehr tiefen Marktpreisen dient. Viele Branchenverbände sind sich jedoch einig, dass mit dieser Minimalvergütung viele Anlagen nicht amortisierbar sind. Die stärkere Markpreis-Orientierung ab 2026 dürfte insgesamt zu mehr Unsicherheit bezüglich der Einnahmen führen. 

Für Unternehmen, die PV-Anlagen betreiben, stellt sich daher die Frage: Wie können sie unabhängiger von den Einspeisevergütungen werden und ihre PV-Anlagen auch in Zukunft wirtschaftlich betreiben?

Lokale Elektrizitätsgemeinschaft. Quelle: Swissolar

Verborgene Potenziale und Chancen nutzen

Am Informationsanlass von Basler & Hofmann standen als Antwort auf diese Frage vor allem drei Vorgehensweisen im Vordergrund, um neue Chancen zu nutzen:

  1. Neue «virtuelle Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch» (vZEV) sowie lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) bilden;
  2. Batteriespeicher installieren und Zusatzerlöse durch die Einspeisung von gespeicherter Solarenergie in den Regelstrommarkt generieren;
  3. Photovoltaik-Anlagen über Parkplätzen einrichten.

 

Eigenen Strom lokal vermarkten – über vZEV und LEG

Mit dem revidierten Stromversorgungsgesetz können Unternehmen mit PV-Anlagen ihren Strom neu an die Nachbarschaft verkaufen und – ab 2026 infolge der neuen StromVV – sogar an noch grössere lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) vermarkten, zum Beispiel innerhalb einer ganzen Gemeinde. Die Teilnehmenden von lokalen Elektrizitätsgemeinschaften können das öffentliche Stromnetz nutzen, um sich untereinander mit selbst erzeugtem Solarstrom zu versorgen. Für die Abnehmer ist der Strom aus lokalen Zusammenschlüssen in der Regel günstiger als der Strom aus dem öffentlichen Netz.

Batteriespeicher

Batteriespeicher installieren

Unternehmen mit PV-Anlagen, die unabhängiger von Einspeisevergütungen werden wollen, sollten den Eigenverbrauch erhöhen. Dabei helfen Batteriespeicher. Für sie gelten infolge des neuen Energiegesetzes bessere Rahmenbedingungen. Zum Beispiel sind Batteriespeicher seit 2025 von der Netzentgeltpflicht befreit – für den Anteil des Stroms, der zuvor aus dem Netz geladen und anschliessend wieder ins Netz eingespeist wird..

Denn auch das ist ein Vorteil: So eine Batterie dient nicht nur als Speicher für den Eigengebrauch, sondern kann auch der Übertragungsnetzbetreiberin Swissgrid zur Verfügung gestellt werden, damit diese darauf Energie speichern oder bei Bedarf Energie beziehen kann. Dadurch können Unternehmen laut Michael Seeholzer, CEO der Virtual Global Trading AG, zusätzliche Erlöse erzielen, um ihre Investition in eine PV-Anlage und eine Batterie zu amortisieren. Seeholzer sieht Batteriespeicher als wichtige «Ermöglicher der Energiewende», wie er am Anlass von Basler & Hofmann sagte.

«Ein Batteriespeicher bietet für Unternehmen die Chance, die Energiekosten zu senken, die Versorgungssicherheit zu erhöhen und aktiv an der Energiewende teilzunehmen.»
Michael Seeholzer, CEO der Virtual Global Trading AG
Batteriespeicher für Unternehmen, Aussenanlage
Batteriespeicher bieten die Möglichkeit, den Eigenverbrauch zu erhöhen und Zusatzerlöse am Regelstrommarkt zu generieren.

Photovoltaik-Anlagen auf Parkplätzen einrichten

Auch ein Firmenparkplatz kann einen Beitrag zur Energiewende leisten. Wie das geht, weiss Eric Langenskiöld, Leitender Experte für Photovoltaik bei Basler & Hofmann. Das Potenzial für Solaranlagen auf Parkplätzen ist seiner Meinung nach riesig. Am Anlass erläuterte er den anwesenden Gästen aus Unternehmen und Gemeinden, welche Anforderungen zu erfüllen sind, um PV-Anlagen auf Parkplätzen installieren zu können, und er zeigte, welche Konstruktionsvarianten in Frage kommen. 

Eine Konstruktionsvariante, die vertikale PV-Anlage, stiess auf besonderes Interesse. Denn sie profitiert gleich doppelt von neuen Fördergeldern des Energiegesetzes: einerseits vom Parkplatzbonus, andererseits vom Bonus für PV-Anlagen mit höherem Neigungswinkel.

Solaranlagen auf Parkplätzen haben weitere positive Nebeneffekte. Sie sorgen für die Beschattung und Kühlung der parkierten Autos und schützen sie vor Eis, Hagel und anderen Umwelteinflüssen. Nicht zuletzt lassen sie sich mit weiteren Anlagen kombinieren, etwa Beleuchtungsanlagen oder E-Mobility-Ladestationen.

Carport mit Solaranlage
Carports, auf denen Solaranlagen installiert werden, generieren Strom und haben weitere Zusatznutzen.
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